Arbeitsrechtsschutz für geringfügige Beschäftigung
Versichert innerhalb der Seniorenrechtsschutz ist der Arbeitsrechtsschutz für geringfügige Beschäftigung.
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn:
das Einkommen aus dieser Beschäftigung 400 Euro im Monat nicht übersteigt oder
die Beschäftigung im Kalenderjahr auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. (die Verdienstgrenze von 400 EUR pro Monat gilt dann im allgemeinen nicht).